Signaturkarten

Signaturkarten für Rechtsanwälte

Die aktuell wichtigste Anwendung der Signaturkarten für Anwälte ist das Signieren von Mahnbescheidsanträgen im elektronischen Mahnverfahren. Die Signaturkarte ist personalisiert und ersetzt die rechtsverbindliche Unterschrift. Die Signaturkarte kann außerdem für den Versand von E-Mails, z.B. von Rechnungen verwendet werden. RA-MICRO hat den Versand von Rechnungen bereits integriert. Voraussetzung für die Nutzung ist die Signatursoftware OPENLiMiT. Demnächst werden weitere Anwendungsfälle für die Signaturkarte hinzukommen, u.a. die Korrespondenz mit den Gerichten. Deshalb ist es an der Zeit, sich als Anwalt eine Signaturkarte ausstellen zu lassen.

Elektronisches Mahnverfahren

Ab dem 01.12.2008 können Mahnbescheide nur noch „papierlos“ beim Mahngericht eingereicht werden. Bei einem entsprechendem Aufkommen an Mahnbescheiden geschieht das über den Elektronischen Datenaustausch (EDA) mit dem Mahngericht. Dieses elektronische Mahnverfahren erfordert zunächst einige Investitionen in die Technik, bringt andererseits eine Reihe von Vorteilen für die Kanzlei:

  • Einsparung von Bearbeitungszeit
  • Einsparung von Portokosten
  • unmittelbare Bestätigung (Geschwindigkeit)

Um am elektronischen Mahnverfahren teilnehmen zu können sind folgende technische und organisatorischen Voraussetzungen erforderlich:

  • RA-MICRO Modul „Elektronischer Rechtsverkehr“

Auf Anfrage klären wir gern, ob in Ihrem Lizenzumfang dieser Modul bereits enthalten ist, oder ob Sie ihn noch erwerben müssen.

  • Signaturkarte
  • Kartenleser
  • Einrichtung eines „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungs-Postfach“ (EGVP)